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Seltenster Taler Johanns von Küstrin, nur in den Münzkabinetten Berlin und Wien vertreten. Johann (Hans) von Küstrin war der zweite Sohn Kurfürst Joachims I. und erhielt 1535 nach dem Tode des Vaters die Neumark nebst den Ländern Sternberg, Krossen und Cottbus. Mit seinem söhnelosen Tod fielen diese Gebiete wieder an die Kurlinie. Im Gegensatz zu seinem hochverschuldeten Bruder Joachim II. führte er seine Regierung mit wirtschaftlicher Effizienz. Seine Münzprägung beschränkt sich auf den Zeitraum 1543-1546, Taler sind 1543 und 1545 geschlagen worden.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.