https://ikmk.smb.museum/object?id=18301153
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Bilddateien sind lizenziert als Public Domain Mark 1.0. Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen, 18301153. Aufnahme durch Johannes Eberhardt.
Rouen: Marke der Prieur et Juges Consuls
Münzstand: Königtum (MA/NZ)
Datierung: 1772
Land: Frankreich
Münzstätte: Paris
Vorderseite: LUDOV XV REX - CHRISTIANISS. Kopf des Ludwig XV. mit Lorbeerkranz nach links. Unten die Signatur R FILIUS (Joseph-Charles Roëttiers)
Rückseite: EX AEQVO - ET BONO // LES PRIEURET JUGES / CONSULS DE ROUEN / 1772 [AE ligiert]. Justitia sitzt frontal auf einem Thron. In ihrer erhobenen rechten Hand hält sie eine Waage und mit der linken einen Olivenzweig auf einen neben ihr stehenden Altar mit drei Lilien (fleur de lis).
Rand: Riffelrand
Herstellung: geprägt
Marken und Zeichen, Silber, 11,96 g, 30 mm, 6 h
Dargestellte/r:
Ludwig XV. (1715-1774), König von Frankreich
Hauptgraveur:
Joseph-Charles Roëttiers
Vorbesitzer:
Prof. Dr. Thomas Würtenberger (27.01.1943-) bis 2023
Literatur: F. Feuardent, Collection Feuardent. Jetons et méreaux I-III (1904-1915) Nr. 6299.
Provenienz: Aus der Sammlung Thomas Würtenberger Ius in nummis Nr. 2800.
Prieur et juges-consuls war in Rouen die Bezeichnung für ein Gericht in Handelssachen. Andernorts war die Bezeichnung juge et consuls üblich. In Rouen wurde diese Gerichtsbarkeit durch ein königliches Edikt vom März 1556 begründet. Die eigentliche Geschichte der juges et consuls beginnt aber im Jahr 1563 mit deren Einrichtung in Paris, die Vorbild für weitere Gründungen in ganz Frankreich war. - Die Einrichtung einer Gerichtsbarkeit in Handelssachen sollte den Bereich des Handels der Kompetenz der Zivilgerichtsbarkeit entziehen. Dass in Handelssachen schnell und auch kostengünstig zu entscheiden ist, kann als ein Gemeinplatz gelten. Wie soll dies aber ermöglicht werden? Die Richter in der Gerichtsbarkeit in Handelssachen wurden von Mitgliedern des Handelsstandes ausgewählt, ihre Amtsdauer war zeitlich begrenzt. Ihr Auftrag ist, allein nach Billigkeit zwischen den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der streitenden Parteien abzuwägen. Zu entscheiden ist, wie ausdrücklich reglementiert wird, nach Treu und Glauben, ohne an die Subtilitäten der Gesetze und Verordnungen gebunden zu sein. Eine Rechtsprechung ohne Gesetzesbindung steht und fällt natürlich mit dem Gerechtigkeitssinn der Richter. Durch das Wahlverfahren und durch die Regelung besonderer Voraussetzungen für ihre Ernennung suchte man, die Qualität der Rechtsprechung zu sichern.
Fotograf Vorderseite: Johannes Eberhardt
Fotograf Rückseite: Johannes Eberhardt
Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen
Accession 2023/282 Zugangsjahr 2023 Zugangsart Schenkung
Zitierweise für dieses Objekt: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin - Stiftung Preußischer Kulturbesitz, 18301153
Permalink: https://ikmk.smb.museum/object?id=18301153
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