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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Frankreich im Hochmittelalter
Das Münzwesen des westfränkisch-französischen Reiches erlebte vom 10. bis zum 12. Jahrhundert eine Phase regionaler Zersplitterung, die den Zustand eines politisch weitgehend machtlosen Königtums und starker Fürsten widerspiegelt. Die in etwa 60-80 Münzstätten ausgegebenen Münzen zeigen im Gegensatz zum übrigen Europa stärkere Reduktionen des Silbergehaltes. Äußerlich sind sie durch Immobilisierungstendenzen gekennzeichnet, d.h. Schrift und Bild werden unter allmählicher Verrohung bzw. Entstellung unverändert, zum Teil noch aus dem karolingischen Erbe des 9. Jahrhunderts übernommen.