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Trotz der Schriftlosigkeit ergibt sich aus dem Bild zweier identisch dargestellter Markgrafen ein sicherer Hinweis auf die gemeinschaftlich regierenden Markgrafen Johann I. und Otto III., nach deren Tode 1266 bzw. 1267 die Mark Brandenburg unter ihren Nachkommen geteilt wurde. Bahrfeldt hat wegen Parallelen zum Siegelbild Brandenburg-Altstadt als Münzstätte angenommen. Dannenberg hat demgegenüber nachgewiesen, dass es keine münzstättenspezifischen Rückseitenbilder gibt, sondern die jährlich wechselnden Denare in allen brandenburgischen Münzstätten mit gleichem Bild gemünzt wurden.
Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Renovatio monetae - regionale Pfennigwährungen
Verrufungen (renovatio monetae) und Währungszwang (Wechselmonopol) kennzeichnen das System der hochmittelalterlichen Pfennigwährungen im Deutschen Reich. Zu bestimmten Stichtagen, meist jährlich, wurde das umlaufende Geld eingezogen („verrufen“). Wer Geschäfte auf dem Markt machen wollte, war gezwungen, sein Geld dort umzuwechseln, wobei man meist für 12 alte nur 9 neue Pfennige erhielt, so daß der Münz- und Marktherr praktisch eine jährliche „Vermögenssteuer“ von 25 Prozent erhob.
Brandenburgische Münzen des Mittelalters
Eine eigene Münzprägung begann in der Mark Brandenburg kurz vor 1150 unter dem slawischen Fürsten Pribislav-Heinrich (gest. 1150). Bis weit in das 15. Jh. sind nur Pfennige gemünzt worden, die bis um 1200 in Brakteatenform, im 13. und 14. Jahrhundert dann je nach Region hauptsächlich als zweiseitige Denare, aber auch als einseitige Brakteaten bzw. Hohlpfennige ausgegeben wurden. Ende des 14. Jahrhunderts setzte sich die Hohlpfennigform allgemein durch, lediglich in den östlichen Teilen Brandenburgs (Uckermark, Neumark) blieben zweiseitige Pfennigmünzen, Vinkenaugen und Vierchen in Gebrauch. Die Pfennigmünzen sind meist schriftlos („stumm“). Auf Grund ihrer mit Stadtsiegeln in Verbindung gebrachten Bilder sind sie zu Unrecht einzelnen brandenburgischen Städten zugeteilt worden. Tatsächlich gab es wohl verschiedene und gleichzeitig tätige Münzstätten, die aber alle den gleichen Münztyp prägten, der jeweils nach Jahresfrist gewechselt („verrufen“) wurde. Im Laufe der Zeit verringerte sich das Gewicht eines Pfennigs um mehr als die Hälfte, von 0,80 bis 0,90 Gramm im 12. Jahrhundert auf 0,30 bis 0,40 Gramm Anfang des 15. Jahrhunderts. Auch der Feingehalt (Silberanteil) sank merklich ab. Ab ca. 1463 wurde das Pfenniggeld durch höherwertige Münzen (Groschen) ergänzt. Goldmünzen sind in Brandenburg im Mittelalter nicht ausgegeben worden.
Brakteaten und Denare
Im 12. und 13. Jh. gaben in Deutschland nicht nur der König, sondern beinahe jeder Bischof oder Abt, Herzog, Graf oder sonstige Landesherr für sein Gebiet eigene Münzen aus. Die Folge sind eine kaum überblickbare Anzahl verschiedener Münzen und Währungen, die aus mehr als 400 Münzstätten stammen. Es blieb zwar beim silbernen Pfennig (Denar) als einzigem Geldwert, doch entwickelten sich seit der ersten Hälfte des 12. Jhs. zwei Formen des Pfenniggeldes. Der Westen (Rheinlande) blieb bei den traditionellen zweiseitigen Denaren, Mittel- und Ostdeutschland gingen zu sehr dünnen, nur noch einseitig geprägten Pfennigen, den Brakteaten über (von lat. bractea – dünnes Blech). Ende des 12. Jhs. übernahm auch Süddeutschland die Brakteatenform. Die kunstvoll gestalteten Brakteatenbilder zeigen im 12. Jh. eine seit der Antike nicht wieder erreichte Blüte der Stempelschneidekunst, mit der es im 13. Jh. ebenso rasch wieder zu Ende war. Da Brakteaten nur kurzzeitig (in der Regel ein Jahr) und nur in sehr engen Grenzen gültig waren, sind sie in besonders vielen verschiedenen Typen bekannt. Für eine weitgehend schriftunkundige Bevölkerung musste sich das neue vom alten Geld durch das Bild deutlich unterscheiden, während die Schriftinformation dabei eine nur untergeordnete Rolle spielte. Zahlreiche Brakteaten sind deshalb schriftlos („stumme Brakteaten“).