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Einziges bekanntes Exemplar. Vorbild für diesen und andere kurbrandenburgische Goldgulden waren die ab 1470 in Schwabach unter Kurfürst Albrecht Achilles geprägten Gulden. Vorschrift für die Ausprägung war der Reichsmünzfuß, den sich der Münzmeister in einer besonderen Verordnung präzisieren ließ: 72 Stück aus der Mark, 18 Karat fein. Das bedeutete ein Gewicht von 3,25 g bei einem Feingehalt von 750/1000. Der Goldgulden galt 32 märkische Groschen zu 8 Pfennigen.
Goldmünzen in Brandenburg-Preußen
Goldgulden und Dukaten waren beide ursprünglich Münzen aus Feingold im Gewicht von 3,5 Gramm. Seit dem 15. Jh. galt dieser Standard nur noch für den Dukaten, während der Goldgulden etwas leichter war und geringeren Goldgehalt besaß. Die ersten Goldgulden sind in Kurbrandenburg um 1510, die ersten Dukaten 1560/66 gemünzt worden. Auf Grund ihres hohen Wertes sind beide Sorten gerne zur fürstlichen Repräsentation genutzt worden. Eine Besonderheit stellen die aus dem Gold der brandenburgischen Kolonie Neu-Guinea 1682-1696 gemünzten Guinea-Dukaten dar. Regelmäßig, d.h. jährlich, sind Dukaten nur unter König Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) ausgegeben worden. Dem Soldatenkönig wird auch mit dem 1738 eingeführten Wilhelmsdor (10 Taler) die werthöchste deutsche Goldmünze verdankt. Mit der Münzreform Friedrichs des Großen 1750 wurde als neue Standardgoldmünze der Friedrichsd’or eingeführt.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.