Further information
Einziges Stück mit dem (bei Schrötter übersehenen) Stempelfehler INTRIM statt INTERIM. - Das 1548 auf Druck Kaiser Karls V. als Reichsgesetz auf dem Augsburger Reichstag verabschiedete sog. Augsburger Interim sollte vorläufig bis zur Einberufung eines allgemeinen Konzils die kirchlichen Verhältnisse in Deutschland regeln. Es stieß besonders auf protestantischer Seite auf heftigen Widerstand, in dem Magdeburg als protestantische Hochburg des Nordens eine führende Rolle spielte. Aus diesem Grunde sind die das Augsburger Interim als dreiköpfiges Ungeheuer verspottenden Taler allgemein für magdeburgisch erklärt worden. Eine neue Untersuchung wird zeigen, dass dies nicht richtig ist und diese Spottmünzen vielmehr im ostfriesischen Jever entstanden sind. Die Bilder und Umschriften ebenso wie die meist außerhalb des regulären Talergewichts liegenden Einzelgewichte deuten an, dass es weniger um Münzen für den Zahlungsverkehr und mehr um Propagandaeffekte im Konfessionstreit ging - ein Grenzbereich zwischen Münze und Medaille.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.