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Der Guldengroschen, auch Guldiner Groschen, Guldiner genannt, war der Name für die erstmals 1486 von Erzherzog Sigismund von Tirol (1439-1496) geprägte Großsilbermünze im Werte von 60 Kreuzern oder einem Goldgulden. Der Name stand auch für die nachfolgend geprägten Großsilbermünzen, für die sich später der Name Taler, nach dem Joachimsthaler Guldengroschen, durchsetzte. - Kurbrandenburg schlug seinen ersten Taler 1521. Von insgesamt gegenwärtig 23 nachgewiesenen Exemplaren entfallen sechs auf die hier vorliegende Stempelkombination. Als die namentlich nicht genannte Münzstätte ergibt sich aus den numismatischen Zusammenhängen Frankfurt an der Oder.
Inkunabeln der Talerzeit
Silberne Guldiner Erzherzog Sigismunds des Münzreichen von Tirol als Äquivalent des mittelalterlichen Goldguldens im Wertverhältnis von etwa 11:1 läuten münzgeschichtlich im Jahre 1486 die Neuzeit ein (Thema 65). Groß und stark aber wurde die neue Münze erst, als die Kurfürsten von Sachsen (1500) und die Grafen Schlick (1519/20) den Bergsegen des Erzgebirges versilberten. Letztere schlugen im kleinen Bergort Joachimsthal den Münzhammer. Aus den Joachimsthaler Guldengroschen bürgerte sich noch im Laufe des 16. Jh. die Kurzform T(h)aler ein. Große und kleine weltliche, geistliche und städtische Münzherren versuchten – mit und ohne eigene Silbervorkommen – von dem eingeführten Markenartikel der Großsilbermünze durch eigene Münzungen zu profitieren. Die künstlerisch beachtlichen Prägungen stehen im Kontrast zu ihrer zumeist geringen geldgeschichtlichen Bedeutung.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.
Taler in Brandenburg-Preußen
Als Land ohne eigene Silbervorkommen hat Brandenburg die Talerprägung im Unterschied etwa zu Sachsen nur in geringem Umfang betrieben. Brandenburgische Taler sind deshalb relativ selten. Zum Talergeld gehören auch die Halb- und Vierteltaler, die im gleichen Fuß wie die ganzen Taler hergestellt wurden. Als der Silberpreis im 17. Jh. stark anzog, die Taler aber weiterhin nach den Vorschriften der Reichsmünzordnung des 16. Jh. hergestellt werden mussten, diente die verlustbringende Talerprägung in der Regel nur noch der Repräsentation, besonderen Anlässen oder dem internationalen Handel. Zur Silberkurantmünze des Landes wurde der nach einem geringeren Fuß gemünzte Zweidritteltaler (Gulden). Die ersten brandenburgischen Taler sind als Guldengroschen 1521/22 durch Kurfürst Joachim I., die letzten sind im 19 Jh. gemünzt worden. 1750 ist mit dem (preußischen) Reichstaler eine neue Grundlage für die Talerprägung geschaffen worden.