Weitere Informationen
Nach dem Wachsmodell für die 2- und 5-Markstücke 1901 (siehe das vorhergehende Objekt BM-017/01) wurden Gipsmodelle und ein Eisengussmodell (Originalmaß 147x150 mm) angefertigt. Dieses wiederum wurde mit der Reliefkopiermaschine abgetastet und das Abbild durch diese verkleinert in einen Stahlpfropfen geschnitten. Der bildete durch Umformungen das Urbild des Prägestempels, mit dem die Münzen ausgeprägt werden konnten.
Vom Modell zur Münze. Münztechnik ab dem 19. Jh.
Etwa seit Mitte des 19. Jh. ist vor der Stempelherstellung vom Medailleur meist nach einer Zeichnung ein Wachsmodell gefertigt worden. Dieses wiederum diente als Vorlage für ein Gipsmodell, von dem ein Eisenguss hergestellt wurde, dessen Bild per Reliefkopiermaschine abgetastet und in den Stempelstahl geschnitten wurde. Über mehrere Herstellungsstufen ist dann der tatsächliche Prägestempel abgesenkt worden. Schlosser stellten die Stempelkörper her und senkten Patrizen zu fertigen Stempeln ab. Zum Einsenken der Patrizen, aber auch zum Prägen großer Münzen nutzte man Spindelpressen.
Die Münzen des Deutschen Reiches
Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich gegründet und der innerlich widerstrebende preußische König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Das Deutsche Kaiserreich war ein Bundesstaat aus vier Königreichen (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg), sechs Großherzogtümern (Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach), fünf Herzogtümern (Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen), sieben Fürstentümern (Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Waldeck und Pyrmont) sowie den drei Hansestädten Bremen, Hamburg, Lübeck und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Könige von Preußen waren zugleich Deutsche Kaiser. Das Gesetz über die Ausprägung von Goldmünzen vom 4.12.1871 führte im Deutschen Reich die Goldwährung ein, das Münzgesetz vom 9.7.1873 schaffte die einzelnen Landeswährungen ab, und ab 1.1.1876 trat für das gesamte Reichsgebiet die Reichswährung (Markwährung) in Kraft. Weiterhin kursfähig blieben die Vereinstaler, die erst seit 1907 verboten und durch Münzen zu 3 Mark ersetzt wurden. Die Goldmünzen (20, 10, 5 Mark) und die Silbermünzen zu 5, 3, und 2 Mark waren auf der Rückseite einheitlich, während die Vorderseiten das Bild der Landesherren bzw. das Wappen der Städte zeigen. Seit 1900 waren auch Denkmünzen mit anderen Darstellungen zugelassen. Die Münzen von 1 Mark bis 1 Pfennig waren im ganzen Reich einheitlich.
Deutschland. Gedenkmünzen 20.-21. Jh.
Bei den Gedenkmünzen im 19. und beginnenden 20. Jh. dominierten die auf Herrscherhäuser bezogenen Anlässe, in der Weimarer Republik dagegen die auf technische Errungenschaften, bedeutende Persönlichkeiten, Geschichtsereignisse sowie Städtejubiläen. Die beiden Republiken des geteilten Deutschlands setzten nach 1949 die Tradition der Weimarer Republik fort und ließen durch renommierte Künstler Entwürfe zu ausgewählten Themen anfertigen, die als Prägungen umgesetzt einen großen Kreis von Sammlern in Ost und West ansprachen. Die Gedenkmünzenemissionen des seit 1990 vereinigten Deutschland verfolgen diesen Weg weiter. Seit der 2. Hälfte des 20. Jh. haben die Gedenkmünzen keinerlei Bedeutung mehr als Zahlungsmittel im Geldverkehr.