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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Deutschland im Spätmittelalter. Silbermünzen
Die Entwicklung im Bereich der Silbermünzen ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich verlaufen. Bis um 1300 herrschte noch Pfennigwährung, bevor von Westen her höherwertige Silbermünzen (Groschen) Fuß fassten. Eine Groschenmünze verkörperte - je nach Region und Wertstufe - den Wert von vier bis zwölf Pfennigen. Anfänglich lehnte man sich an das Vorbild des französischen Gros tournois an, bevor in den Rheinlanden mit dem Albus (Weißpfennig) ein eigener Groschenstandard geschaffen wurde.
Mittel- und Ostdeutschland standen unter dem Einfluss des Prager Groschens und des daran angelehnten seit ca. 1338 in Freiberg (Erzgebirge) gemünzten Meißner Groschens. Der Norden entwickelte mit Witten und Schillingen ein anderes System kleinerer Groschenmünzen.
Südlich des Mains (Bayern, Schwaben) spielten neben den Importen böhmischer Groschen das Pfennig- und Hellergeld sowie der fränkische Schilling die Hauptrolle. In Südwestdeutschland (Baden-Württemberg), im Elsass und der Schweiz sind gegen Ende des 15. Jh. mit den Dicken größere Silbermünzen entstanden, die mit ihren sorgfältig geschnittenen Stempeln wieder für einen künstlerischen Anspruch in der Münzherstellung sorgten.
Die Rolle der Städte als neuer politischer Macht zeigt sich in autonomen Münzprägungen und in Münzbünden wie dem Wendischen Münzverein der führenden Hansestädte.