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Ein Original dieses Goldguldens war bis 1901 unbekannt, weshalb in der älteren Literatur die auf Köhler (1759) zurückgehende fehlerhafte Beschreibung tradiert wird, in der die Jahreszahl nicht als Zahl, sondern als EZ gelesen ist. Das 1901 im Fund von Fulda aufgetauchte und in die Sammlung Ströhlin gelangte Stück wurde 1905 vom Münzkabinett erworben. Ein zweites Exemplar liegt in der Ermitage in Sankt Petersburg. Die Rückseitenumschrift zeigt an, dass die Münze nach den Bestimmungen der Reichsmünzordnung Kaiser Karls V. von 1551 geprägt wurde.
Goldmünzen in Brandenburg-Preußen
Goldgulden und Dukaten waren beide ursprünglich Münzen aus Feingold im Gewicht von 3,5 Gramm. Seit dem 15. Jh. galt dieser Standard nur noch für den Dukaten, während der Goldgulden etwas leichter war und geringeren Goldgehalt besaß. Die ersten Goldgulden sind in Kurbrandenburg um 1510, die ersten Dukaten 1560/66 gemünzt worden. Auf Grund ihres hohen Wertes sind beide Sorten gerne zur fürstlichen Repräsentation genutzt worden. Eine Besonderheit stellen die aus dem Gold der brandenburgischen Kolonie Neu-Guinea 1682-1696 gemünzten Guinea-Dukaten dar. Regelmäßig, d.h. jährlich, sind Dukaten nur unter König Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) ausgegeben worden. Dem Soldatenkönig wird auch mit dem 1738 eingeführten Wilhelmsdor (10 Taler) die werthöchste deutsche Goldmünze verdankt. Mit der Münzreform Friedrichs des Großen 1750 wurde als neue Standardgoldmünze der Friedrichsd’or eingeführt.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten. Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.