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Gemünzt in Ausführung der zweiten Reichsmünzordnung von 1551, mit der die Vorschläge des Speyrer Münztages von 1549 umgesetzt wurden. Die darin vorgeschriebene Kreuzerwährung paßte nicht zu den Gegebenheiten des brandenburgischen Geldwesens und zeigt die kaisertreue Einstellung Joachims II. Im Gegensatz zu den groben Sorten (Taler, Halbtaler, 12 Kreuzer) sind die 3 und 1 Kreuzer in größerem Umfang produziert worden, wie die verschiedenen Stempel zeigen. Von den Kreuzern ist die Mehrzahl undatiert, mit Jahreszahl 1552 sind nur zwei Exemplare bekannt. Joachim II. hat offenbar bereits ab 1549 in Ausführung der auf dem Speyrer Münztag (September 1549) gemachten Festlegungen Kreuzer und Dreikreuzer gemünzt, wie aus einem Mandat hervorgeht.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.