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Prägung nach dem Vertrag des Rheinischen Münzvereins von 1420.
Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte
Um die wirtschaftlichen und politischen Potenzen der Kirche für das Reich und das eigene Seelenheil zu nutzen, ist die Kirche durch die Könige im 10. und 11. Jh. im Deutschen Reich mit Schenkungen bedacht worden. Zu diesen Schenkungen gehörte auch die Verleihung des Münzrechts. Auf diese Weise sind nahezu alle Erzbistümer, Bistümer und Reichsabteien in den Besitz des Münzrechts gelangt, das die meisten auch ausgeübt haben. Die bis in die Neuzeit reichenden geistlichen Münzprägungen in Deutschland haben ihre Wurzeln im 10. Jh.
Deutschland - Rheingold und Reichsgold
Die ersten in Deutschland entstandenen Goldmünzen imitierten zunächst den Johannes/Lilientyp der Florentiner Gulden. Ältestes Beispiel ist Lübeck, das sein 1340 erhaltenes kaiserliches Privileg zur Goldmünzenprägung alsbald in die Tat umsetzte, gefolgt von den Erzbistümern Köln und Mainz noch vor 1350. Mit den ab 1385 durch den Rheinischen Münzverein ausgegebenen Rheinischen Goldgulden entstand eine Leitwährung, die für ganz Deutschland maßgeblich wurde. Gründungs- und ständige Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein. Zwischen 1385 und 1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Die umfangreiche Goldguldenprägung wurde durch das „Rheingold“, den auf dem Rhein erhobenen Schiffszoll, ermöglicht, der hohe Einnahmen erbrachte. Ab 1419 wurden in Frankfurt und anderen königlichen Münzstätten sog. Apfelgulden geprägt, die am rheinischen Goldgulden ausgerichtet waren, ebenso wie auch die sonstige Goldprägung im Reich, für die ein besonderes königliches Privileg erforderlich war. Den sieben Kurfürsten des Reiches stand dieses Recht seit 1356 (Goldene Bulle) zu.