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Laut RIC VII S. 693 Anm. 91 sind Urbs Roma- und Constantinopolismünzen dieser beiden Serien nur durch Gewicht und Schrötlingsgröße unterscheidbar, es werden aber keine Daten hierzu genannt. - Constantinopolis (heute Istanbul), das früherere Byzantion und jetzt die neue Hauptstadt des spätantiken römische Reiches, wurde am 11.5.330 n. Chr. offiziell eingeweiht. Die Entscheidung hierzu war wahrscheinlich nach der Vicennalienfeier des Constantinus I. im Jahre 326 n. Chr. gefallen. Bronzemünzen dieses Typs wurde ab 330 n. Chr. in den verschiedenen Münzstätten des Reiches geprägt, um an dieses Ereignis zu errinnern. Sie gehen einher mit einer vergleichbaren Prägung für die Urbs Roma.
Von 293 bis zum Ende des 4. Jahrhunderts n. Chr.
Die Regierungszeit des Diocletianus und seiner Mitherrscher (284-305 n. Chr.) ist gekennzeichnet durch eine Neuordnung des Staatswesens: Neue Münzsorten wie der Nummus (Follis), der Argenteus und der auf 1/60 des Pfundes festgesetzte Aureus werden eingeführt und in ein festes Wechselverhältnis gesetzt. Diese Maßnahmen können die Verschlechterung des Geldes nur für kurze Zeit aufhalten. Constantinus I. (306-337) führt mit dem Solidus eine neue Gold- sowie mit Siliqua und Miliarense neue Silbermünzen ein; die Bronzenominale unterliegen ebenfalls bereits einer Abwertung. Insgesamt wird aber zur Mitte des 4. Jhs. eine Tendenz zur Goldwährung deutlich. Neue Goldminen werden erschlossen und höhere Stückzahlen geprägt. Vom Bronzegeld werden bald in schneller Folge verschiedene Sorten ausgegeben, denen es aber durchweg an dauerhaftem Geldwert mangelt. So wird das Bronzegeld abermals um 348 reformiert, auch Iulianus (genannt Apostata, reg. 361-363) versucht sich in der Einführung eines neuen, großen Bronzenominales. Zum Ende der 360er Jahre wird die regelhafte Kennzeichnung der Solidi als Feingold (OB = Obryzum) verpflichend. Ihre Entsprechung beim Silbergeld ist das Kürzel PS = pusulatum. Auch nimmt die Bedeutung der silbernen Siliquen immer mehr ab. Für die Bildsprache der Münzen seit der Tetrarchie ist die Betonung der absoluten Stellung des Kaisers als Dominus („Herr“) charakteristisch.