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Die Vierteltaler des Jahrgangs 1524 sind die häufigsten Großsilbermünzen Joachims I. Sie tragen das Zeichen des Stendaler Münzmeisters Georg Füge (Adlerkopf).
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.
Taler in Brandenburg-Preußen
Als Land ohne eigene Silbervorkommen hat Brandenburg die Talerprägung im Unterschied etwa zu Sachsen nur in geringem Umfang betrieben. Brandenburgische Taler sind deshalb relativ selten. Zum Talergeld gehören auch die Halb- und Vierteltaler, die im gleichen Fuß wie die ganzen Taler hergestellt wurden. Als der Silberpreis im 17. Jh. stark anzog, die Taler aber weiterhin nach den Vorschriften der Reichsmünzordnung des 16. Jh. hergestellt werden mussten, diente die verlustbringende Talerprägung in der Regel nur noch der Repräsentation, besonderen Anlässen oder dem internationalen Handel. Zur Silberkurantmünze des Landes wurde der nach einem geringeren Fuß gemünzte Zweidritteltaler (Gulden). Die ersten brandenburgischen Taler sind als Guldengroschen 1521/22 durch Kurfürst Joachim I., die letzten sind im 19 Jh. gemünzt worden. 1750 ist mit dem (preußischen) Reichstaler eine neue Grundlage für die Talerprägung geschaffen worden.