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Gedenkmünze anlässlich des 600-jährigen Bestehens der Universität Leipzig. - Der Heilige Laurentius gilt als Schutzheiliger der Studierenden. Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716), deutscher Philosoph, Wissenschaftler, Diplomat, Physiker, Historiker, Politiker, Bibliothekar sowie Doktor des weltlichen Rechts und des Kirchenrechts, war Student und Lehrer an der Universität Leipzig. - Protokollauszug der Preisgerichtssitzung: 'Im Mittelpunkt der Bildseite der Münze stehen die sechs Jahrhunderte Geschichte der Universität Leipzig. Diese wird dargestellt durch das Siegel der Universität mit den Heiligen Laurentius, dem Heiligen der Studierenden, und Johannes dem Täufer sowie dem Bildnis des Gottfried Wilhelm Leibniz, einem Studenten und Lehrer an der Universität. Der Leitsatz des Universalgelehrten Leibniz THEORIA CUM PRAXI ist für die Universität auch heute noch zeitgemäß. Das dritte Bildelement zeigt den Neubau der Universität, der als architektonisches Zitat an die 1968 gesprengte Universitätskirche St. Pauli erinnert und das neue Antlitz der Universität zeigt. Mit der Aufschrift wird auf '600 Jahre Universität Leipzig' und die Zeitspanne 1409-2009 hingewiesen.'
Deutschland. Gedenkmünzen 20.-21. Jh.
Bei den Gedenkmünzen im 19. und beginnenden 20. Jh. dominierten die auf Herrscherhäuser bezogenen Anlässe, in der Weimarer Republik dagegen die auf technische Errungenschaften, bedeutende Persönlichkeiten, Geschichtsereignisse sowie Städtejubiläen. Die beiden Republiken des geteilten Deutschlands setzten nach 1949 die Tradition der Weimarer Republik fort und ließen durch renommierte Künstler Entwürfe zu ausgewählten Themen anfertigen, die als Prägungen umgesetzt einen großen Kreis von Sammlern in Ost und West ansprachen. Die Gedenkmünzenemissionen des seit 1990 vereinigten Deutschland verfolgen diesen Weg weiter. Seit der 2. Hälfte des 20. Jh. haben die Gedenkmünzen keinerlei Bedeutung mehr als Zahlungsmittel im Geldverkehr.
Der Euro
Als vorerst letzte „Welthandelsmünze“ wurde am 1. Januar 1999 der Euro unter den zwölf Staaten der Europäischen Union als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt und am 1. Januar 2002 als gemeinsames Geld ausgegeben.