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Im März 1498 erhielt Herzog Bogislav X. bei seiner Rückkehr von einer Pilgerfahrt ins Heilige Land durch Kaiser Maximilian das Recht zur Goldmünzenprägung. Er scheint es zu Hause unmittelbar in die Tat umgesetzt zu haben, denn unter den mehreren bekannten Stempeln sind mindestens zwei mit der Jahreszahl 1499. Dieses Stück ist undatiert, dürfte aber ebenfalls um 1499 entstanden sein. Bemerkenswert ist die Bildgleichheit der Goldgulden mit den silbernen Bugslavern von 1500 (siehe Objektnummer 18219842).
Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Am Ende des Mittelalters
Neben die einfachen Münzen des Geldverkehrs traten im Laufe des 15. Jh. in Europa die Kategorien besonders werthoher Münzen und von Münzen mit Repräsentationsauftrag. Künstlerisch ansprechende Bilder, Sorgfalt des Stempelschnitts und der technischen Herstellung zeichnen sie aus. Eine besondere Rolle spielte dabei der persönlich an der Münzprägung interessierte Erzherzog Sigismund der Münzreiche von Tirol (1439-1496) und die von ihm 1477 in Hall/Tirol gegründete Münzstätte. Dort ist 1486 der Taler „erfunden“ worden, und bis ins 17. Jh. war Hall der technisch führende Münzbetrieb Europas.