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Früheste Florenprägung in Deutschland. Das am 18. November 1340 von Kaiser Ludwig dem Bayern der Stadt Lübeck verliehene Privileg zur Prägung von Goldmünzen schrieb vor, daß diese Münzen dem florenus aureus de Florentia entsprechen sollten. Die Prägung begann 1341, bis 1344 waren 68.509, bis 1371 über 700.000 Florene geprägt worden (die jährliche Prägemenge bei Slg. Dummler, 11). Das Gold wurde vorwiegend aus Brügge bezogen. Die Prägung wurde bis 1363 von der italienischen Münzmeisterfamilie Salenbem, 1363-1371 von dem einheimischen Münzmeister Rolf Gude besorgt. Seit 1363 wurden auch in Lübeck umlaufende fremde Goldmünzen umgeprägt.
Nachahmungen, Imitationen, Beischläge
Erfolgreiche und beliebte Münzen sind auch im Mittelalter außerhalb ihres Ursprungsortes nachgeahmt worden. Die Gründe sind vielfältig: Teils folgte man einfach erprobten Mustern, teils wollte man am Erfolg des Vorbildes mitverdienen und den eigenen Münzen die gleiche Verbreitung sichern, teils nahm der internationale Geldverkehr nur bestimmte Sorten an. Diese Art von Nachahmungen hielt in der Regel auch die Güte (Edelmetallgehalt) des Vorbildes ein, wie etwa die Florene des 14. Jhs. Häufig haben Nachahmungen aber auch einen kriminellen Hintergrund, wenn nur noch das Bild, nicht aber die innere Güte dem Vorbild entsprach. Einen besonderen Fall stellen die sog. pseudo-imperialen Prägungen in den Staaten der Völkerwanderungszeit dar. Einen anderen Fall bilden Beischläge in Regionen, die noch nicht an geldwirtschaftliche Verhältnisse gewöhnt sind, wie Skandinavien und die westslawischen Gebiete im 10. und 11. Jh.
Neue Münzherren - die Städte
Zu den „alten“ Münzherren (Königtum und Adel) treten im Spätmittelalter als neue münzpolitische Kraft die Städte. Ihre Münztätigkeit ist Ausdruck ihrer Wirtschaftskraft und politischen Selbständigkeit. Oft machen sie sich die Geldverlegenheiten der Landesherren zunutze, um Einfluß auf die Münztätigkeit zu gewinnen oder das Münzrecht ganz zu erlangen. Ihr Interesse an geordneten Geldverhältnissen reicht über die eigenen Stadtgrenzen hinaus und zeigt sich etwa im Zusammenschluß zu Münzvereinen oder der Gegenstempelung des umlaufenden fremden Groschengeldes. Vorreiter der städtischen Münzautonomie sind die italienischen Kommunen des späten 12. und 13. Jahrhunderts und die deutschen Reichsstädte im 14. und 15. Jh. Außerhalb Italiens und Deutschlands kommen autonome städtische Münzprägungen nur in Ausnahmefällen vor.
Florene - die Euros des 14. Jahrhunderts
Die seit 1252 immer im gleichen Bild mit der Lilie auf der einen und Johannes dem Täufer auf der anderen Seite ausgegebenen Goldgulden der Stadt Florenz werden nach dem Münzbild des Florentiner Wappens, der Lilie (lat. flos), Florene genannt. Sie sind im 14. Jh. in vielen Gegenden Europas völlig bildgleich nachgeahmt worden (Deutschland, Österreich, Böhmen, Schlesien, Ungarn, Niederlande, Frankreich, Spanien). Nur die Umschrift der Lilienseite und Beizeichen auf der Täufer-Seite geben Hinweise auf den tatsächlichen Entstehungsort. Mit den Florenen hat das Phänomen europaweit gleicher Münzen seinen prominentesten Vorläufer.
Deutschland - Rheingold und Reichsgold
Die ersten in Deutschland entstandenen Goldmünzen imitierten zunächst den Johannes/Lilientyp der Florentiner Gulden. Ältestes Beispiel ist Lübeck, das sein 1340 erhaltenes kaiserliches Privileg zur Goldmünzenprägung alsbald in die Tat umsetzte, gefolgt von den Erzbistümern Köln und Mainz noch vor 1350. Mit den ab 1385 durch den Rheinischen Münzverein ausgegebenen Rheinischen Goldgulden entstand eine Leitwährung, die für ganz Deutschland maßgeblich wurde. Gründungs- und ständige Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein. Zwischen 1385 und 1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Die umfangreiche Goldguldenprägung wurde durch das „Rheingold“, den auf dem Rhein erhobenen Schiffszoll, ermöglicht, der hohe Einnahmen erbrachte. Ab 1419 wurden in Frankfurt und anderen königlichen Münzstätten sog. Apfelgulden geprägt, die am rheinischen Goldgulden ausgerichtet waren, ebenso wie auch die sonstige Goldprägung im Reich, für die ein besonderes königliches Privileg erforderlich war. Den sieben Kurfürsten des Reiches stand dieses Recht seit 1356 (Goldene Bulle) zu.