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Bei dem Vollwicht-Dukaten handelt es sich um ein Normgewicht für Dukaten, das heißt ein Wägestück im Dukatengewicht. Wichtig und unverzichtbar für den Umgang mit allen Goldprägungen war die Feststellung des richtigen Gewichts, da im Gegensatz zu unseren heutigen modernen Prägungen, eine Nennung des Zahlwertes auf der Münze entweder gar nicht vorhanden oder nicht jedem verständlich bzw. die Edelmetallmenge äquivalent der Wertbezeichnung war. Diesbezügliche gesetzliche Festlegungen konnten mittels Goldmünzwaagen im Handel kontrolliert werden. So sehen wir auf Darstellungen in der bildenden Kunst neben Kaufleuten und ihrem angehäuften (Gold-) Geld auch sehr oft Goldmünzwaagen und Gewichtsstücke. Diese Gewichte beinhalten meistens ein gewisses Remedium, das eine gesetzlich zugelassene Differenz zum Normgewicht berücksichtigt. Passend zu den unterschiedlichsten Goldnominalen haben privilegierte Goldwaagenhersteller neben den Waagen Passier- oder Normgewichte gefertigt. Auf diesen Messinggewichten können wir die in ihrer Zeit gängigen Goldmünzsorten (meist in Abkürzungen) noch heute ablesen, wie z. B. Sovereign, Guinea, Louisdor, Friedrichsdor, Dukat oder Krone. In Preußen beispielsweise setzten sich seit 1750 auf staatliche Veranlassung die in der Königlichen Münze gefertigten, so genannten 'Gewichtssteine' als Norm- und Passierstücke zur Gewichtskontrolle durch.
König Friedrich II. der Große von Preußen
Nicht nur wegen der territorialen Erweiterung Preußens und der langen Regierungszeit hat Friedrich II. (1740-1786) das größte numismatische Erbe Preußens hinterlassen. Er ist auch münzgeschichtlich der bedeutendste der preußischen Könige. Im Jahre 1750 wurde durch den von ihm berufenen Generalmünzdirektor Johann Philipp Grauman (Graumann) eine durchgreifende Neuordnung des Münzwesens vorgenommen. Die Basis bildete nunmehr ein 14-Talerfuß, d. h. aus der Mark Silber zu 233,86 g sollten 14 Taler geprägt werden. In der Hoffnung, dass der neue Taler sich auch außerhalb Preußens durchsetzen würde, ist vollmundig die Bezeichnung 'Reichstaler' gewählt worden. Mit der Einführung des neuen Münzfußes war zugleich eine Reorganisation der preußischen Münzstätten verbunden, die fortan mit einem Buchstaben anstelle der Münzmeisterinitialen auf den Münzen signierten. In der Reihenfolge ihrer Reorganisation erhielten die preußischen Münzstätten die Buchstaben: A Berlin, B Breslau, C Cleve, D Aurich, E Königsberg, F Magdeburg, G Stettin. 1764 ist der sog. 'Graumansche Münzfuß' verbessert worden und galt nun für alle Silbermünzen vom Taler bis zum Doppelgroschen. In allen Münzstätten wurden die Münzen nach einem einheitlichem Bildtyp geprägt. Die Scheidemünzen blieben den Erfordernissen der einzelnen Provinzen angepasst. Zu Exportzwecken und für den Fernhandel sind sog. Handelsmünzen hergestellt worden, die sich durch ungewöhnliche Münzbilder auszeichnen und wegen ihrer geringen Prägezahl zu den besonderen Seltenheiten zählen.