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Einhieb auf der Rs.
Provinzialmünzen in Brandenburg-Preußen
Brandenburg-Preußen umfaßte neben dem Kernland Brandenburg (mit Altmark und Neumark) seit dem 17. Jahrhundert auch weit im Osten (Preußen) und Westen (Cleve, Mark, Ravensberg) liegende Gebiete, die nach ganz verschiedenen Münzsystemen rechneten. Dem trugen die 'Landmünzen' (Provinzialmünzen) Rechnung, die im Gegensatz zu dem einheitlichen Silberkurant auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt waren und meist aus geringwertiger Silberlegierung (Billon), später auch aus Kupferbestanden. In Brandenburg basierten die Landesmünzen auf Pfennig und Groschen, in Schlesien auf Kreuzer und Gröschel, in Ostpreußen auf dem Schilling, im Westen auf Stüber und Groschen. Groschen war auch nicht gleich Groschen. Der Groschen Brandenburgs war der Gute Groschen (1/24 Taler), der Groschen im Westen war der Mariengroschen (1/36 Taler). In ganz Preußen einheitliche Landesmünzen wurden erst mit dem Münzgesetz von 1821/22 eingeführt.
König Friedrich II. der Große von Preußen
Nicht nur wegen der territorialen Erweiterung Preußens und der langen Regierungszeit hat Friedrich II. (1740-1786) das größte numismatische Erbe Preußens hinterlassen. Er ist auch münzgeschichtlich der bedeutendste der preußischen Könige. Im Jahre 1750 wurde durch den von ihm berufenen Generalmünzdirektor Johann Philipp Grauman (Graumann) eine durchgreifende Neuordnung des Münzwesens vorgenommen. Die Basis bildete nunmehr ein 14-Talerfuß, d. h. aus der Mark Silber zu 233,86 g sollten 14 Taler geprägt werden. In der Hoffnung, dass der neue Taler sich auch außerhalb Preußens durchsetzen würde, ist vollmundig die Bezeichnung 'Reichstaler' gewählt worden. Mit der Einführung des neuen Münzfußes war zugleich eine Reorganisation der preußischen Münzstätten verbunden, die fortan mit einem Buchstaben anstelle der Münzmeisterinitialen auf den Münzen signierten. In der Reihenfolge ihrer Reorganisation erhielten die preußischen Münzstätten die Buchstaben: A Berlin, B Breslau, C Cleve, D Aurich, E Königsberg, F Magdeburg, G Stettin. 1764 ist der sog. 'Graumansche Münzfuß' verbessert worden und galt nun für alle Silbermünzen vom Taler bis zum Doppelgroschen. In allen Münzstätten wurden die Münzen nach einem einheitlichem Bildtyp geprägt. Die Scheidemünzen blieben den Erfordernissen der einzelnen Provinzen angepasst. Zu Exportzwecken und für den Fernhandel sind sog. Handelsmünzen hergestellt worden, die sich durch ungewöhnliche Münzbilder auszeichnen und wegen ihrer geringen Prägezahl zu den besonderen Seltenheiten zählen.