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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Pfennig, Sterling, Groschen
Vom 8. bis zum 12. Jh. gab es in Europa nur einen einzigen Münzwert, den Pfennig (lat. Denar), der sich von etwa 1,7 g Gewicht im 8. Jh. auf teilweise weniger als 0,5 g im 12. Jh. verringert hatte. Mit dem 1180 in England eingeführten Sterling existierte eine schwere Pfennigmünze, die andernorts in Europa vier und mehr Pfennige wert war. Die dadurch eingeleitete Differenzierung des Pfenniggeldes führte um 1200 in Italien, wo die Pfennige besonders geringwertig waren, zur Ausgabe von höherwertigen Silbermünzen, für die sich wegen ihrer Größe und Dicke allgemein und unahängig vom konkreten Wert die Bezeichnung grossus (Groschen) einbürgerte. Groschengeld unterschiedlichster Art und Benennung ist im Spätmittelalter fast überall in Europa gemünzt worden, wobei eine Groschenmünze in der Regel mindestens vier, selten mehr als 12 Pfennige galt.
Südosteuropa im Spätmittelalter
Die Münzen des Balkans vor der türkischen Eroberung sind durch byzantinische und venezianische Einflüsse bestimmt. Russland ist im Mittelalter ohne nennenswerte eigene Münzprägung.
Die nach 1204 entstandenen Kreuzfahrerstaaten in Griechenland und der Ägäis übernahmen den Typ des französischen Denier tournois. Die Groschenmünzen in Zypern und Rhodos wie auch verschiedener kleinasiatischer Dynasten folgen dem neapolitanischen Groschentyp (Gigliato).