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Von Hieronymus Dietrich, ursprünglich auch Hieronymus Magdeburger zugewiesen. Von dem Motiv dieser Medaille wurden in den dem Ereignis folgenden zwei Jahrhunderten verschiedene Varianten geprägt und gegossen. Habich (1931) 273 weist die Medaille Michael Hohenauer zu. Bestimmte Partien dieser Medaillenvariante sind vergoldet. Siehe auch Objektnummer 18249795. Das Monogramm auf der Medaille weist Viktor Katz dem Hieronymus Dietrich zu.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.