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Serie: Vorsitzende Bundesländer im Bundesrat. Prägequalität: Stempelglanz. Auflage: Normalprägung A 6.000.000 Stück, D 6.300.000 Stück, F 7.200.000 Stück, G 4.200.000 Stück, J 6.300.000 Stück; Stempelglanz A 98.000 Stück, D 92.500 Stück, F 92.500 Stück, G 92.500 Stück, J 92.500 Stück; Spiegelglanz A 98.000 Stück, D 92.000 Stück, F 92.000 Stück, G 92.000 Stück, J 92.000 Stück. Protokollauszug: „Der Entwurf charakterisiert den Kölner Dom als Meisterwerk der gotischen Baukunst. Prägende architektonische Elemente wie Strebepfeiler, Schwibbögen, spitzbogige Fenster und Dachreiter über der Vierung sind ebenso erfassbar wie die detailreiche Bauzier mit Fialen und Krabben. Trotz dieser Detailtreue sind die architektonischen Großformen wie das hoch aufragende Schiff und die neogotischen Türme, die die klassische Ansicht des Domes prägen und ein markantes Wiedererkennungsmerkmal sind, in ihrer Bedeutung und Stellung getroffen. Gekonnt hat der Künstler den zur Verfügung stehenden Raum für seine Darstellung genutzt, die die Kathedrale in ihrer Gesamtheit zeigt und die Schönheit des Südportals unterstreicht. Ein attraktiver Entwurf für eine Münze, der der Bedeutung des Kölner Domes als Welterbestätte und Wahrzeichen Nordrhein-Westfalens gerecht wird.“
Deutschland. Gedenkmünzen 20.-21. Jh.
Bei den Gedenkmünzen im 19. und beginnenden 20. Jh. dominierten die auf Herrscherhäuser bezogenen Anlässe, in der Weimarer Republik dagegen die auf technische Errungenschaften, bedeutende Persönlichkeiten, Geschichtsereignisse sowie Städtejubiläen. Die beiden Republiken des geteilten Deutschlands setzten nach 1949 die Tradition der Weimarer Republik fort und ließen durch renommierte Künstler Entwürfe zu ausgewählten Themen anfertigen, die als Prägungen umgesetzt einen großen Kreis von Sammlern in Ost und West ansprachen. Die Gedenkmünzenemissionen des seit 1990 vereinigten Deutschland verfolgen diesen Weg weiter. Seit der 2. Hälfte des 20. Jh. haben die Gedenkmünzen keinerlei Bedeutung mehr als Zahlungsmittel im Geldverkehr.
Der Euro
Als vorerst letzte „Welthandelsmünze“ wurde am 1. Januar 1999 der Euro unter den zwölf Staaten der Europäischen Union als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt und am 1. Januar 2002 als gemeinsames Geld ausgegeben.