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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Deutsches Reich - Heiliges Römisches Reich
Das Deutsche Reich ist aus dem 843 durch Teilung des Reiches Karls des Großen und Ludwigs des Frommen gebildeten ostfränkischen Reich entstanden, das im 10. Jahrhundert allmählich als Deutsches Reich (regnum Teutoniae) empfunden wurde. Dazu gehörten damals auch Luxemburg, Teile Belgiens und der Niederlande, der Schweiz und Frankreichs (Lothringen und Elsaß). Zum Deutschen Reich kamen durch Heirat und Erbschaft 960 Norditalien (regnum Italiae) und 1033 Burgund (Teile der Schweiz und Ostfrankreichs). Da die deutschen Könige auch römische Kaiser waren, ist das Reich seit dem 12. Jahrhundert als Römisches Reich verstanden worden, wobei zur Abgrenzung vom heidnischen Römerreich der Begriff Heilig (Sacrum imperium Romanum) hinzugesetzt wurde. Der volle Titel des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kam erst im Spätmittelalter auf. Der deutsche König und Kaiser war das Haupt dieses Reiches, das im Westen und Süden weit über das Gebiet des heutigen Deutschland hinausreichte.
Deutschland - Rheingold und Reichsgold
Die ersten in Deutschland entstandenen Goldmünzen imitierten zunächst den Johannes/Lilientyp der Florentiner Gulden. Ältestes Beispiel ist Lübeck, das sein 1340 erhaltenes kaiserliches Privileg zur Goldmünzenprägung alsbald in die Tat umsetzte, gefolgt von den Erzbistümern Köln und Mainz noch vor 1350. Mit den ab 1385 durch den Rheinischen Münzverein ausgegebenen Rheinischen Goldgulden entstand eine Leitwährung, die für ganz Deutschland maßgeblich wurde. Gründungs- und ständige Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein. Zwischen 1385 und 1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Die umfangreiche Goldguldenprägung wurde durch das „Rheingold“, den auf dem Rhein erhobenen Schiffszoll, ermöglicht, der hohe Einnahmen erbrachte. Ab 1419 wurden in Frankfurt und anderen königlichen Münzstätten sog. Apfelgulden geprägt, die am rheinischen Goldgulden ausgerichtet waren, ebenso wie auch die sonstige Goldprägung im Reich, für die ein besonderes königliches Privileg erforderlich war. Den sieben Kurfürsten des Reiches stand dieses Recht seit 1356 (Goldene Bulle) zu.
Goldmünzen im Deutschen Reich
Im ersten Viertel des 16. Jh. ist allerorten ein Währungsumbruch spürbar – weg von den einfachen Groschen und Pfennigmünzen des Mittelalters hin zu den stärker gestaffelten Münzsystemen der Neuzeit. Nicht immer sind es in erster Linie geldgeschichtliche Erfordernisse, die hinter der Ausgabe der neuen Münzen stehen. Insbesondere bei den zahlreichen kleinen Münzherren des Reiches bricht sich in der Ausgabe von Goldgulden und Dukaten eher das neue Repräsentationsbedürfnis der Renaissance Bahn. Man war sich der Kostbarkeit des Materials bewusst und stellte unter Beweis, dass man zu einer Elite gehörte, der vom Kaiser das Recht eingeräumt worden war, Goldmünzen zu prägen.