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Renovatio monetae - regionale Pfennigwährungen
Verrufungen (renovatio monetae) und Währungszwang (Wechselmonopol) kennzeichnen das System der hochmittelalterlichen Pfennigwährungen im Deutschen Reich. Zu bestimmten Stichtagen, meist jährlich, wurde das umlaufende Geld eingezogen („verrufen“). Wer Geschäfte auf dem Markt machen wollte, war gezwungen, sein Geld dort umzuwechseln, wobei man meist für 12 alte nur 9 neue Pfennige erhielt, so daß der Münz- und Marktherr praktisch eine jährliche „Vermögenssteuer“ von 25 Prozent erhob.
Neue Münzherren - die Städte
Zu den „alten“ Münzherren (Königtum und Adel) treten im Spätmittelalter als neue münzpolitische Kraft die Städte. Ihre Münztätigkeit ist Ausdruck ihrer Wirtschaftskraft und politischen Selbständigkeit. Oft machen sie sich die Geldverlegenheiten der Landesherren zunutze, um Einfluß auf die Münztätigkeit zu gewinnen oder das Münzrecht ganz zu erlangen. Ihr Interesse an geordneten Geldverhältnissen reicht über die eigenen Stadtgrenzen hinaus und zeigt sich etwa im Zusammenschluß zu Münzvereinen oder der Gegenstempelung des umlaufenden fremden Groschengeldes. Vorreiter der städtischen Münzautonomie sind die italienischen Kommunen des späten 12. und 13. Jahrhunderts und die deutschen Reichsstädte im 14. und 15. Jh. Außerhalb Italiens und Deutschlands kommen autonome städtische Münzprägungen nur in Ausnahmefällen vor.