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Der Volksentscheid vom 22. 12. 1929 wurde durch die DNVP und NSDAP initiiert sowie von Kreisen der Industrie finanziell unterstützt. Mit dem „Freiheitsgesetz“, das Gegenstand des Volksentscheids war, sollten die im Youngplan ausgehandelten Reparationszahlungen und die Zuweisung der Kriegsschuld an Deutschland (Artikel 231 Versailler Vertrag) rückgängig gemacht werden. 94,5% der Wähler stimmten für das Freiheitsgesetz. Allerdings lag die Beteiligung an der Abstimmung jedoch unter 15%. Nach der Propagandaschlacht zwischen Befürwortern und Gegnern des zum Volksentscheid gestellten Gesetzes war die geringe Beteiligung am Volksentscheid überraschend. Nach Ansicht der Reichsregierung waren einzelne Regelungen des Freiheitsgesetzes mit der Weimarer Verfassung nicht vereinbar. Das Inkraftsetzen des Freiheitsgesetzes hätte daher eine Verfassungsänderung erfordert. Unter dieser Voraussetzung war das besondere Quorum des Artikel 76 Absatz 1 S. 4 Weimarer Verfassung zu beachten: „Soll … durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich“. Dieses hohe Quorum der Mehrheit der Stimmberechtigten, nicht jedoch der tatsächlich Abstimmenden, wurde deutlich verfehlt.