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Aufgrund der Unleserlichkeiten auf Vorder- und Rückseite ist eine genauere Bestimmung der Münze nicht möglich. Dass es sich um einen Groschen des 1619er Jahrgangs handeln muss ist hingegen eindeutig, da auf dem anderen Groschentyp mit mehrfach eingebogenem Peiner Stadtwappen [Mehl (2002) Nr. 542] jenes von einem Perlkreis umgeben ist, der hier nicht vorliegt.
Münzen der Kipperzeit
Seit etwa 1610 kam es in Deutschland zu einer schleichenden Münzverschlechterung, die in den Jahren 1619 bis 1622 ihren Höhepunkt erreichte. Dabei wurden die guthaltigeren und schweren Münzen aus dem Geldverkehr 'ausgekippt', umgeprägt und mit geringerem Gewicht wieder in den Verkehr gebracht. Die Jahre 1619-1622 werden daher als Zeit der Kipper und Wipper bzw. erste Kipperzeit bezeichnet. Hauptsächliche Kippermünzsorten sind Groschen (1/24 Taler), Doppelschilling (1/16 Taler) und Zwölfkreuzer- / Viergroschenstücke (1/6 Taler, 'Schreckenberger'). Der Taler wurde - mit Ausnahme Sachsens - allgemein aus der Münzverschlechterung herausgehalten. Ab 1623 wurden die Kippermünzen verboten und eingeschmolzen. In Norddeutschland sind die besseren Doppelschillinge mit Gegenstempeln (Kontermarken) versehen und übergangsweise abgewertet im Verkehr geblieben. Für Pfennigmünzen ist in der Kipperzeit erstmals in größerem Umfang Kupfer als Münzmetall verwendet worden.