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Goldmünzen im Deutschen Reich
Im ersten Viertel des 16. Jh. ist allerorten ein Währungsumbruch spürbar – weg von den einfachen Groschen und Pfennigmünzen des Mittelalters hin zu den stärker gestaffelten Münzsystemen der Neuzeit. Nicht immer sind es in erster Linie geldgeschichtliche Erfordernisse, die hinter der Ausgabe der neuen Münzen stehen. Insbesondere bei den zahlreichen kleinen Münzherren des Reiches bricht sich in der Ausgabe von Goldgulden und Dukaten eher das neue Repräsentationsbedürfnis der Renaissance Bahn. Man war sich der Kostbarkeit des Materials bewusst und stellte unter Beweis, dass man zu einer Elite gehörte, der vom Kaiser das Recht eingeräumt worden war, Goldmünzen zu prägen.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.