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Fausta wurde um 290 n. Chr. als Tochter des Maximianus Herculius und der Eutropia geboren. Sie war die jüngere Schwester des Maxentius. Im Jahre 307 n. Chr. heiratete sie den Constantinus I. und besiegelte damit auch die Allianz zwischen ihrem Vater und seinem Schwiegersohn. 324 oder 325 wurde sie zur Augusta erhoben und hieß nun offiziell Flavia Maxima Augusta. Fausta war die Mutter von drei Söhnen (Constantinus II., Constans, Constantius II.) und zweier Töchter (Helena und Constantina) des Constantinus I. Im Zuge der Hinrichtung des Caesars Crispus im Jahre 326 n. Chr. wurde Fausta nur kurz danach, wohl unter dem Vorwurf des gemeinsamen Ehebruchs, ebenfalls getötet.
Von 293 bis zum Ende des 4. Jahrhunderts n. Chr.
Die Regierungszeit des Diocletianus und seiner Mitherrscher (284-305 n. Chr.) ist gekennzeichnet durch eine Neuordnung des Staatswesens: Neue Münzsorten wie der Nummus (Follis), der Argenteus und der auf 1/60 des Pfundes festgesetzte Aureus werden eingeführt und in ein festes Wechselverhältnis gesetzt. Diese Maßnahmen können die Verschlechterung des Geldes nur für kurze Zeit aufhalten. Constantinus I. (306-337) führt mit dem Solidus eine neue Gold- sowie mit Siliqua und Miliarense neue Silbermünzen ein; die Bronzenominale unterliegen ebenfalls bereits einer Abwertung. Insgesamt wird aber zur Mitte des 4. Jhs. eine Tendenz zur Goldwährung deutlich. Neue Goldminen werden erschlossen und höhere Stückzahlen geprägt. Vom Bronzegeld werden bald in schneller Folge verschiedene Sorten ausgegeben, denen es aber durchweg an dauerhaftem Geldwert mangelt. So wird das Bronzegeld abermals um 348 reformiert, auch Iulianus (genannt Apostata, reg. 361-363) versucht sich in der Einführung eines neuen, großen Bronzenominales. Zum Ende der 360er Jahre wird die regelhafte Kennzeichnung der Solidi als Feingold (OB = Obryzum) verpflichend. Ihre Entsprechung beim Silbergeld ist das Kürzel PS = pusulatum. Auch nimmt die Bedeutung der silbernen Siliquen immer mehr ab. Für die Bildsprache der Münzen seit der Tetrarchie ist die Betonung der absoluten Stellung des Kaisers als Dominus („Herr“) charakteristisch.