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Die 1418 durch König Sigismund I. eingerichtete Reichsmünze zu Nördlingen ist 1431 zusammen mit den Reichsmünzstätten Frankfurt und Basel zur Schuldentilgung an Konrad von Weinsberg verpfändet worden. Konrad von Weinsberg konnte (und musste) deshalb sein Wappen auf die königlichen Münzen setzen. Da die königlichen Schulden beim Tode Konrads 1452 nicht eingelöst waren, blieb das Pfand und damit das Recht zum Betreiben königlicher Münzstätten in der Familie Weinsberg. Von dort gelangte es durch Erbvertrag 1503 in den Besitz der Grafen von Eppstein-Königstein und später der Linie Stolberg-Königstein, die es im 16. Jh. ausübten.
Deutsche Könige und Kaiser des Mittelalters
Nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger ging die Königswürde durch die Wahl der Fürsten zunächst an Konrad I. (911-918), Herzog von Franken, nach dessen Tod an den sächsischen Herzog Heinrich I. (919-936) über. Mit Heinrich I. beginnt üblicherweise die Zählung der deutschen Könige. Heinrichs Sohn Otto I. (936-973) wurde 962 durch den Papst in Rom zum Kaiser gekrönt. Seither haben fast alle deutschen Könige des Mittelalters auch die Kaiserkrone getragen. Dazu war die Krönung durch den Papst in Rom erforderlich. Alle Könige wurden durch Wahl der Fürsten bestimmt, auch wenn meist der Sohn auf den Vater folgte (Geblütsrecht). Erst bei Aussterben einer Dynastie wurde das Wahlrecht der Fürsten voll wirksam. Seit 1356 (Goldene Bulle) ist die Königswahl Sache der sieben Kurfürsten des Reiches. Die bedeutendsten Königsdynastien waren die Ottonen (Liudolfinger, 919-1024), die Salier (1024-1125), die Staufer (1138-1250), die Luxemburger (1308-1313, 1346-1437) und die Habsburger (1273-1291 und von 1438 bis zur Auflösung des Reiches 1806).
Deutschland - Rheingold und Reichsgold
Die ersten in Deutschland entstandenen Goldmünzen imitierten zunächst den Johannes/Lilientyp der Florentiner Gulden. Ältestes Beispiel ist Lübeck, das sein 1340 erhaltenes kaiserliches Privileg zur Goldmünzenprägung alsbald in die Tat umsetzte, gefolgt von den Erzbistümern Köln und Mainz noch vor 1350. Mit den ab 1385 durch den Rheinischen Münzverein ausgegebenen Rheinischen Goldgulden entstand eine Leitwährung, die für ganz Deutschland maßgeblich wurde. Gründungs- und ständige Mitglieder des Rheinischen Münzvereins waren die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein. Zwischen 1385 und 1515 sind insgesamt 25 Verträge des Rheinischen Münzvereins geschlossen worden. Die umfangreiche Goldguldenprägung wurde durch das „Rheingold“, den auf dem Rhein erhobenen Schiffszoll, ermöglicht, der hohe Einnahmen erbrachte. Ab 1419 wurden in Frankfurt und anderen königlichen Münzstätten sog. Apfelgulden geprägt, die am rheinischen Goldgulden ausgerichtet waren, ebenso wie auch die sonstige Goldprägung im Reich, für die ein besonderes königliches Privileg erforderlich war. Den sieben Kurfürsten des Reiches stand dieses Recht seit 1356 (Goldene Bulle) zu.