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Mit der Einführung des Gewichtspfundes zu 500 g im Wiener Münzvertrag 1857 wurden auch die Goldmünzen dem modernen Gewichtsstandard angepasst. Unter der Bezeichnung Krone wurden Münzen von genau 10 g Feingold von den Mitgliederstaaten des Münzvereins in Umlauf gesetzt. Das Rauhgewicht der Krone betrug 11,111 g, ihr Feingehalt 900 Teile Gold und 100 Teile Kupfer. Neben der Goldkrone wurde als weitere Goldmünze ab 1858 die halbe Krone geprägt. Da die neuen Geldstücke nicht Bestandteil einer Goldwährung waren, diese wurde in Deutschland erst 1871/73 eingeführt, bildeten sie eine Parallelwährung zum Goldtagespreis und hatten im Zahlungsverkehr keine große Bedeutung. In technischer Hinsicht stellen sie Spitzenleistungen der damaligen Prägetechnik dar. Die Stempel schnitt der Münzmedailleur Wilhelm Kullrich. Die Auflage dieser halben Krone betrug 91.794 Stück.
Goldmünzen in Brandenburg-Preußen
Goldgulden und Dukaten waren beide ursprünglich Münzen aus Feingold im Gewicht von 3,5 Gramm. Seit dem 15. Jh. galt dieser Standard nur noch für den Dukaten, während der Goldgulden etwas leichter war und geringeren Goldgehalt besaß. Die ersten Goldgulden sind in Kurbrandenburg um 1510, die ersten Dukaten 1560/66 gemünzt worden. Auf Grund ihres hohen Wertes sind beide Sorten gerne zur fürstlichen Repräsentation genutzt worden. Eine Besonderheit stellen die aus dem Gold der brandenburgischen Kolonie Neu-Guinea 1682-1696 gemünzten Guinea-Dukaten dar. Regelmäßig, d.h. jährlich, sind Dukaten nur unter König Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) ausgegeben worden. Dem Soldatenkönig wird auch mit dem 1738 eingeführten Wilhelmsdor (10 Taler) die werthöchste deutsche Goldmünze verdankt. Mit der Münzreform Friedrichs des Großen 1750 wurde als neue Standardgoldmünze der Friedrichsd’or eingeführt.