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Herzog Ferdinand Albrecht II., geboren am 19.5.1680, verstarb am 3.9.1735. Seine Tochter Sophie Antoinette (1724-1802) war verheiratet mit Ernst Friedrich von Sachsen-Coburg-Saalfeld, einem Cousin von Friedrich II. von Sachsen-Gotha und seine Tochter Elisabeth Christine heiratete 1733 Kronprinz Friedrich von Preußen. Ferdinand erbte von seinem Vater Bevern, trat diesen Anspruch 1735 an seinen Bruder ab und erhielt von seinem Vetter und Schwiegervater Ludwig Rudolf das Herzogtum Brauschweig-Wolfenbüttel, was er noch sechs Monate bis zu seinem Tod regierte. - Das Porträt des Herzogs, betont jugendlich und dynamisch, mit fliegender Lockenpracht, freiem Hals und leicht erhobenem Kopf, verkörpert die neue Herrschergeneration. Gestalterisch wurde die Rückseite der Vorderseite angepasst. Die Vorlagen zu dieser und den folgenden Medaillen stammen aller Wahrscheinlichkeit von dem braunschweigischen Hofmaler Anton Friedrich Harms. Fink führt eine entsprechende Kammerrechnung vom 19. August 1737 an. Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass, wie auch in anderen Fällen festgestellt, die mit 1735 datierten Medaillen erst 1737 ausgeliefert worden sind.
Medaillen Barock
Die Barockmedaille diente der fürstlichen Repräsentation. In mythologischen Szenen, mit Personifikationen und Allegorien wurden dynastische Themen von der Geburt bis zum Tod über Thronbesteigung, Huldigung, Vermählung, Bauleistungen, Kriege und Friedensschlüsse zu einer „Histoire métallique“ geformt. Frankreich war tonangebend. Durch die Zentralgewalt gefördert, konzentrierte sich das Medaillenschaffen in Paris um den königlichen Hof. In den kaiserlichen Residenzen Wien und Prag gedieh es besonders unter Rudolf II. (1576-1612). Träger der deutschen Barockmedaille waren die Landesfürsten, die dem französischen Vorbild mit glanzvoller Hofhaltung nachzueifern suchten. Wirtschaftlich prosperierende Städte nutzten das Medium ebenfalls. Eine bereits in der Spätrenaissance einsetzende Sonderform bilden kostbar gefasste Medaillenkleinode, die weltliche und geistliche Herrscher als besonderen Gunst- und Gnadenbeweis vergaben.