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Von dem Motiv dieser Medaille wurden nach dem zeitgenössischen Original verschiedene Varianten geprägt und gegossen. Möglicherweise stammt diese Medaille aus der Werkstatt des Christian Wermuth. Eine der Varianten, auch als Hus-Taler bezeichnet, mit der Signatur CIL ist von dem Augsburger Stempelschneider Christoph Jakob Leherr (1683-1707 tätig) geschnitten worden. Leherr wurde als Falschmünzer verurteilt und enthauptet. Seine Medaille diente eventuell als Vorlage für die Stücke aus der Wermuth-Werkstatt. Siehe auch die Objektnummer 18249794.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.