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Diese Medaille gehört zu einer Reihe antifranzösischer Medaillen, die Karl Goetz im Jahr 1923 nach der Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen schuf (Objektnummern 18268656 und 18277470). Sie bezieht sich auf den im Januar 1923 geführten Prozess vor dem französischen Kriegsgericht in Mainz gegen die Bergwerksbesitzer und -direktoren Fritz Thyssen, Wilhelm Kesten, Paul Wüstenhöfer, Ernst Tengelmann, Hermann Olfe und Walter Spindler. Diese waren im Januar 1923 nach Ablauf eines von Frankreich gestellten Ultimatums verhaftet worden, weil sie die von Deutschland als Reparationen zu leistenden Kohlelieferungen verweigerten. Der Weigerung vorausgegangen war eine am 14. Januar vom Reichskohlenkommissar Ernst Stutz nach einer Besprechung in der Reichskanzlei u. a. mit Reichskanzler Cuno telegraphisch an alle Zechen übermittelte Weisung, in der er „mit Rücksicht auf französischen und belgischen Einbruch ins Ruhr-gebiet [...] ausdrücklich die Lieferung von Kohle und Koks an Frankreich und Belgien [...]“ verbot. Der Prozess endete am 24. Januar mit einer Verurteilung der Angeklagten zu Geldstrafen zwischen 1.620 und 224.066 Francs. Während der Verhandlung fand vor dem Gerichtsgebäude eine nationalistische Großdemonstration statt, der eine triumphale Heimreise der nunmehr freien Angeklagten nach Essen folgte. Im Anschluss an die Kundgebung kam es zu Ausschreitungen durch Nationalsozialisten. Die Franzosen reagierten auf die Demonstration mit der Ausweisung von Oberbürgermeister Kuelb, Polizeidirektor Wollmann und Polizeikommissar Endres.