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Prieur et juges-consuls war in Rouen die Bezeichnung für ein Gericht in Handelssachen. Andernorts war die Bezeichnung juge et consuls üblich. In Rouen wurde diese Gerichtsbarkeit durch ein königliches Edikt vom März 1556 begründet. Die eigentliche Geschichte der juges et consuls beginnt aber im Jahr 1563 mit deren Einrichtung in Paris, die Vorbild für weitere Gründungen in ganz Frankreich war. - Die Einrichtung einer Gerichtsbarkeit in Handelssachen sollte den Bereich des Handels der Kompetenz der Zivilgerichtsbarkeit entziehen. Dass in Handelssachen schnell und auch kostengünstig zu entscheiden ist, kann als ein Gemeinplatz gelten. Wie soll dies aber ermöglicht werden? Die Richter in der Gerichtsbarkeit in Handelssachen wurden von Mitgliedern des Handelsstandes ausgewählt, ihre Amtsdauer war zeitlich begrenzt. Ihr Auftrag ist, allein nach Billigkeit zwischen den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der streitenden Parteien abzuwägen. Zu entscheiden ist, wie ausdrücklich reglementiert wird, nach Treu und Glauben, ohne an die Subtilitäten der Gesetze und Verordnungen gebunden zu sein. Eine Rechtsprechung ohne Gesetzesbindung steht und fällt natürlich mit dem Gerechtigkeitssinn der Richter. Durch das Wahlverfahren und durch die Regelung besonderer Voraussetzungen für ihre Ernennung suchte man, die Qualität der Rechtsprechung zu sichern.