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Dieser Schrötling stammt aus dem Fund von Heidesheim. Über eine Münze des Churer Bischofs Johann V. Flugi, die ebenfalls Teil des Fundes war [J. Richter - R. Kunzmann, Der neue HMZ-Katalog II. 7 Auflage (2011) Nr. 2-416 a], lässt sich dieser in die Kipperzeit datieren. Bei den dort gefundenen Schrötlingen handelt es sich sehr wahrscheinlich um Schrötlinge, mit denen in einer Heckenmünze Kippermünzen gefälscht werden sollten. Hierfür spricht vor allem die Beschaffenheit der Schrötlinge, die so gut wie kein Silber zu enthalten scheinen, was selbst für kipperzeitliche Verhältnisse untypisch ist. Im Fundort Heidesheim vermutet Paul Joseph zwar den Ort der Münzstätte des Grafen Johann Ludwig von Leiningen-Dagsburg, gleichzeitig attestiert er den Münzen der Grafen von Leiningen aber ein 'mustergültiges' Prägen, was gegen eine Verwendung dieser stark unterwertigen Schrötlinge für die Münzprägung der Grafen von Leinigen spricht [P. Joseph, Die Münzen des Gräflichen und Fürstlichen Hauses Leiningen (1884) 25].
Münzen der Kipperzeit
Seit etwa 1610 kam es in Deutschland zu einer schleichenden Münzverschlechterung, die in den Jahren 1619 bis 1622 ihren Höhepunkt erreichte. Dabei wurden die guthaltigeren und schweren Münzen aus dem Geldverkehr 'ausgekippt', umgeprägt und mit geringerem Gewicht wieder in den Verkehr gebracht. Die Jahre 1619-1622 werden daher als Zeit der Kipper und Wipper bzw. erste Kipperzeit bezeichnet. Hauptsächliche Kippermünzsorten sind Groschen (1/24 Taler), Doppelschilling (1/16 Taler) und Zwölfkreuzer- / Viergroschenstücke (1/6 Taler, 'Schreckenberger'). Der Taler wurde - mit Ausnahme Sachsens - allgemein aus der Münzverschlechterung herausgehalten. Ab 1623 wurden die Kippermünzen verboten und eingeschmolzen. In Norddeutschland sind die besseren Doppelschillinge mit Gegenstempeln (Kontermarken) versehen und übergangsweise abgewertet im Verkehr geblieben. Für Pfennigmünzen ist in der Kipperzeit erstmals in größerem Umfang Kupfer als Münzmetall verwendet worden.