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Schrötlingsriss. - Die Kleinmünzen (Kreuzer und Batzen) für Jobst Nikolaus II. prägte der Münzmeister Ludwig Boßweil in Hechingen. Nach Beschwerde der Städte Ulm und Augsburg wegen der Geringhaltigkeit der Prägungen stellte Jobst Nikolaus die Prägung von Kleinmünzen ein und ließ seinen Münzmeister für 2 Jahre und 11 Wochen in Ketten legen. Die Talerprägung dürfte wohl durch den Donauwörther Münzmeister und Stempelschneiders Balthasar Hundertpfund nach Einschmelzung der Kleinmünzen erfolgt sein.
Die Zeit Kaiser Karls V.
Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten.
Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.